HAFTUNGSAUSSCHLUSS

In der Medizin und insbesondere im Bereich der onkologischen Therapie am Lebensende haben behandelnde Onkologen eine besondere Aufgabe und Pflicht: Sie müssen versuchen, das Leben der Patienten zu retten, ihre Gesundheit so weit wie möglich wiederherzustellen und alles zu tun, um ihr Leiden zu lindern. Natürlich hat die amtliche Onkologie ein sehr großes Interventionspotential. In jedem Fall ist dieser Effekt jedoch individuell und sehr oft ungeeignet, um dieses therapeutische Maximum zu verwenden, dessen Folge „schlimmer als der Tod“ sein kann.

  Manchmal ist es nicht möglich, dieses „offizielle“ Interventionspotential aufgrund gefährlicher medizinischer Bedingungen oder des eigenen Willens des Patienten voll auszuschöpfen. Dies garantiert in Deutschland das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten. Dies gilt auch dann, wenn die Ablehnung einer medizinischen Intervention tragische Folgen für das Leben hat.

Selbstbestimmung des Patienten in Deutschland

Um dieses Problem zu lösen, erklärte der Bundesstrafgerichtshof (BGH St 11, 111, 114, Az .: 4 StR 525/57) am 28. November 1957: „Niemand kann unter welchen Umständen einen Richter erheben Sie müssen angemessen darauf vorbereitet sein, ihre körperliche Unversehrtheit zu opfern, um ihre Gesundheit wiederherzustellen, denn selbst eine schwerkranke Person kann gute Gründe haben, die Therapie zu verweigern. “

Diese Formulierung wurde später vom Bundesverfassungsgericht betont.

In einer Entscheidung vom 25. Februar 1979 (BVerfGE 52, 131, 171-178, Az .: 2 BvR878 / 74) entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts: „Stirbt ein Patient infolge eines Vetos gegen seine Behandlung, so ist er allein verantwortlich.“ Nach seinen „eigenen Maßstäben“ ist der Patient „größtenteils sich selbst, nicht aber Dritten und ihren Maßstäben verantwortlich“.

Die hier postulierten Wirkungen meiner submolekularen Krebstherapie basieren hauptsächlich auf den Ergebnissen meiner präklinischen Studien und der großen experimentellen Basis meiner Lehrer sowie auf langjährigen Erfahrungen aus der Behandlung, die ich durchgeführt habe und die heute als die wirksamste angesehen werden kann. Die klinische Medizin erfordert regelmäßig eine placebokontrollierte Studie am Menschen mit einer repräsentativen Anzahl von Probanden zum wissenschaftlichen Nachweis der Wirkung. Solche Studien liegen für meine Behandlungsmethode, die ich hier zur Überprüfung vorschlage, noch nicht vor. Mein Konzept und meine Postulate werden daher aus wissenschaftlicher Sicht nicht nach den Maßstäben der modernen evidenzbasierten Medizin anerkannt.

Jeder Patient oder behandelnder Arzt sowie ein von mir zertifizierter Spezialist, der von meinem Konzept, meiner Behandlungsmethode und meinen Behandlungsprotokollen Gebrauch macht, tut dies auf eigene Verantwortung und unter Ablehnung jeglicher Ansprüche, einschließlich finanzieller, für mögliche negative Konsequenzen aus Anwendung meiner Therapiemethode.